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EU OSS - Neuregelung Umsatzsteuer seit 1.7.2021

Geposted von Siegfried Neubauer am

Innerhalb der Europäischen Union gibt es seit 1. Juli eine geänderte Handhabung der Umsatzsteuer im Onlinehandel. Die Änderung betrifft insbesondere den Handel mit Konsumenten (das sind Privatpersonen, Verbraucher).

Konkret bedeutet die Änderung, dass nun die Umsatzsteuer vom Bestimmungsland verrechnet werden muss. Als Bestimmungsland gilt das Land in das geliefert werden soll. Das gilt für alle EU-Onlinehändler mit einem Volumen über 10.000 Euro jährlich.

Die Firma Welthonig in Wien ist ein Einzelhandelsgeschäft und betreibt als zusätzlichen Vertriebskanal diesen Onlineshop. Durch die bisherigen Umsätze im Onlinegeschäft sind wir ab nun verpflichtet die neue Umsatzregelung anzuwenden.

Aus diesem Grund finden Sie ab sofort unterschiedliche Umsatzsteuersätze für ein und das selbe Produkt, je nachdem in welches EU-Land die Lieferung erfolgen soll.

Beispiele: Für einen österreichischen Privatkunden bleibt 10 % Umsatzsteuer für Honig bestehen. Für den gleichen Honig sieht ein Privatkunde aus Malta und Irland einen Null-Steuersatz und ein Privatkunde aus Dänemark 25 %. Für Deutschland gilt der 7 %ige Steuersatz, usw . ...

Wir haben alle Steuersätze ordentlich und gewissenhaft recherchiert und erfasst, aber Fehler können immer passieren. Aus dem Grund bitten wir Sie - vor allem in der Anfangszeit - falls Ihnen etwas zu dem Thema auffallen sollte, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.